Karlsruhe/Schweinfurt - Im Verfahren um den Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist eines der Urteile nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision eines wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilten Prüfingenieurs als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Schweinfurt am Dienstag mit. Dieses hatte den heute 60-Jährigen im Mai vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.