Psychiatrische Gutachten als Grundlage für Anklage
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch seine Verteidigung hätten psychiatrische Gutachten zum Zustand des deutsch-türkischen Oberstufenschülers in Auftrag gegeben, sagte Staatsanwalt Patrick Penders der dpa. Diese lagen demnach bereits vor und seien auch Grundlage der Entscheidung zur Anklage gewesen. Da der Angeklagte noch minderjährig sei, könne er zum Inhalt jedoch nichts sagen.
Der 17-Jährige wollte sich nach seiner Festnahme zunächst nicht von einem Psychiater untersuchen lassen, hatte der Staatsanwalt Ende Februar erklärt. Ein Sachverständiger sei in seinem Kurzgutachten damals dennoch zu dem Schluss gekommen, dass Anhaltspunkte für eine psychiatrisch relevante Erkrankung vorliegen. Für eine Unterbringung in einer Psychiatrie habe dies aber nicht ausgereicht, sodass er in Untersuchungshaft blieb.
Der Verteidiger des Angeklagten, Mustafa Kaplan, sagte der dpa, dass sein Mandant nach einem von ihm in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten gesund sei und keine Gefahr von ihm ausgehe. Daher reiche eine ambulante psychiatrische Therapie. Die weitere Unterbringung in Untersuchungshaft halte er daher nicht für erforderlich. Er habe am Dienstag Haftbeschwerde eingereicht.
Die Polizei hatte den Messerangriff als Amoktat gewertet. Für die Staatsanwaltschaft spiele dies jedoch keine Rolle, da Amok kein juristischer Tatbestand sei und nicht im Gesetzbuch stehe, erklärte Staatsanwalt Penders.