Seit dem 1. Mai 2023 wurde allen Schulkindern, die einen gesetzlichen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, im Ilm-Kreis das Deutschland-Ticket ausgegeben, das sie natürlich auch in der Freizeit und den Ferien nutzen können. Anspruch haben aber nur die Kinder und Jugendlichen, deren Schulweg über zwei (Grundschule) beziehungsweise drei Kilometer (weiterführende Schule) lang ist.